Trinkwasserhygiene
Novellierte Trinkwasserverordnung
aluta Wärmetechnik GmbH übernimmt für den Gebäudeeigentümer die Vorgaben der Trinkwasserverordnung und hat bereits 12.000 Wohneinheiten unter Vertrag.
Ab 1. November 2011 müssen gewerbliche Betreiber und Vermieter ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen. Dies betrifft Anlagen mit einem Speichervolumen > 400 l oder Leitungsinhalt > 3 l.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland mindestens 15.000 bis 30.000 Menschen an Legionellose, etwa 5% der Fälle enden tödlich.
Falsch konstruierte und betriebene Trinkwassersysteme haben einen großen Anteil an den Erkrankungen. Ein weiterer Grund sind ungenügend gewartete Trinkwassersysteme. Legionellen vermehren sich besonders gut, wenn Wasser tagelang in Leitungen bei Temperaturen zwischen 25° und 55°C stagniert. Die Infektion erfolgt im Wesentlichen durch Inhalation von kontaminiertem lungengängigem Aerosol, das z.B. beim Duschen entsteht.
- Das Untersuchungsintervall für die routinemäßige Betreiberuntersuchung wird auf 3 Jahre verlängert.
- Alle Befunde ≥ 100 Kolonie bildende Einheiten (KbE) pro 100 ml Wasser (=technischer Maßnahmenwert) sind dem Gesundheitsamt durch das Labor unverzüglich nach dem Bekanntwerden zu melden.
- Bei Erreichung des technischen Maßnahmenwertes hat der Betreiber im Rahmen einer Risikoabschätzung gemäß § 51 Absatz 1 Nr. 3 TrinkwV die Besichtigung der Anlage und eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen.
Weiterhin hat der Betreiber Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten. Diese Schritte sind zu dokumentieren. Weiterführende Untersuchungen sind erforderlich. - Je nach Höhe der Kontamination sind unverzüglich weitergehende Untersuchungen notwendig und unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Bewohner zu treffen. Personen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet. Die Bewohner sind auf die Gefahren hinzuweisen.
- Über die Ergebnisse und Maßnahmen ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.